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   VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876   

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VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 (https://dejure.org/2011,61535)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 (https://dejure.org/2011,61535)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - Au 1 K 10.1876 (https://dejure.org/2011,61535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (AAI/AAS)Ausweisung wegen Falschangaben bei Sicherheitsbefragung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeschränkung und Meldepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.50
    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Da der Beklagte zum Zeugen ... im hiesigen Verfahren keine, insbesondere keine neuen Erkenntnisse vorgetragen und auch die Befragung des Zeugen in der mündlichen Verhandlung keine neuen Erkenntnisse ergeben hat, verweist die Kammer insofern auf das den Zeugen ... betreffende und den Beteiligten bekannte Urteil vom 16. März 2010 im Verfahren Au 1 K 09.50 (dort S. 18 ff. des UA).

    Seine Zeugenaussage im hiesigen Verfahren war insoweit nachvollziehbar und steht im Einklang mit seinen früheren Einlassungen (etwa in den Verfahren Au 1 K 09.50 betreffend den Zeugen ... und Au 1 K 10.121 betreffend den Zeugen ...).

    Dass sie nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden schließlich Geld für dessen Verteidigung spendeten und sammelten, stellt lediglich die zulässige Unterstützung einer Einzelperson dar, die nicht als Unterstützung im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG angesehen werden kann und auch nicht auf eine solche schließen lässt (so bereits VG Augsburg vom 16.3.2010 Au 1 K 09.50 [dort S. 49 des UA]).

    Jedenfalls stellt die Unterstützung einer einzelnen Person nicht die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG dar (so bereits VG Augsburg vom 16.3.2010 Au 1 K 09.50 [dort S. 49 des UA]).

    Gegen die Annahme, in der Moschee seien auch Spenden für den Widerstand im Irak gesammelt worden, sprechen auch die von der Kammer mit Einverständnis der Beteiligten in das Verfahren eingebrachten Zeugenaussagen des Moscheevorstandes ... in den Verfahren Au 1 K 09.50 (...) und Au 1 K 10.121 (...).

    d) Die Ziffer 3. des Bescheids hat die Kammer klarstellend aufgehoben, obwohl ihr keine eigenständige, den Kläger belastende Regelungsqualität zukommt (vgl. dazu VG Augsburg vom 16.3.2010 Au 1 K 09.50, S. 59 des UA).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Letzteres muss in jedem Fall feststehen (so ausdrücklich BayVGH vom 19.2.2009 Az. 19 CS 08.1175 - RdNr. 67).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Urteil vom 19. Februar 2009 (Az. 19 CS 08.1175, RdNr. 95) hierzu aus: "Die bloße Zugehörigkeit zu einer [...] verbietbaren Organisation vermag die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung [...] nicht zu rechtfertigen.

    (a) Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers (BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100; Discher a. a. O., RdNr. 742 zu § 54 AufenthG).

    Nur bewusst falsche oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Sachverhalten können den Verdacht begründen, der Ausländer wolle aus unlauteren, sicherheitsrelevanten Motiven heraus etwas verbergen (BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100; vgl. Discher a. a. O., RdNr. 718 zu § 54 AufenthG).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100 m. w. N.; BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717, NVwZ 2006, 227 [229]).

  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 1 K 10.121

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Die Kammer hat in mehreren Verfahren gegen (angebliche) Mitglieder dieser Gruppe ausgeführt, dass die bloße Tatsache, dass sich irakische Staatsangehörige - aus religiösen, gesellschaftlichen oder beruflichen Gründen heraus - in einer Stadt mehrfach treffen, ohne weitere Erkenntnisse nicht den Schluss zulässt, sie würden eine Gruppe oder Organisationen gründen, die das Ziel hat, terroristische Handlungen zu planen oder solche Handlungen durch andere zu unterstützen (vgl. VG Augsburg vom 6.10.2009 Au 1 K 09.44, S. 15 f. des UA sowie VG Augsburg vom 30.7.2009 Au 1 K 09.191, S. 13 ff. des UA und zuletzt VG Augsburg vom 18.1.2011 Au 1 K 10.121, S. 16 f. des UA).

    Die Kammer verweist insofern auf das den Zeugen betreffende Urteil vom 18. Januar 2011 (Au 1 K 10.121, dort S. 14 ff.).

    Seine Zeugenaussage im hiesigen Verfahren war insoweit nachvollziehbar und steht im Einklang mit seinen früheren Einlassungen (etwa in den Verfahren Au 1 K 09.50 betreffend den Zeugen ... und Au 1 K 10.121 betreffend den Zeugen ...).

    Lediglich gegen den Zeugen ... wurde Anklage wegen Volksverhetzung erhoben, das Verfahren wurde jedoch eingestellt (nach Auffassung der Kammer sprach wenig dafür, dass es zu einer Verurteilung gekommen wäre; insofern wird verwiesen auf das den Zeugen betreffende Urteil vom 18.1.2011 im Verfahren Au 1 K 10.121, S. 33 des UA).

    Gegen die Annahme, in der Moschee seien auch Spenden für den Widerstand im Irak gesammelt worden, sprechen auch die von der Kammer mit Einverständnis der Beteiligten in das Verfahren eingebrachten Zeugenaussagen des Moscheevorstandes ... in den Verfahren Au 1 K 09.50 (...) und Au 1 K 10.121 (...).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Letzteres ist nach der Begründung des Fraktionsentwurfs zum Terrorismus-Bekämpfungsgesetz (BT-Drs. 14/7386, S. 54) dann anzunehmen, wenn eine solche Vereinigung die Begehung terroristischer Taten durch Dritte "veranlasst", "fördert" oder "befürwortet" (so auch BVerwG vom 15.3.2005 - 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 [126]).".

    Dieses Ergebnis entspricht im Wesentlichen auch der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach es an einer Unterstützung im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG fehlt, wenn lediglich Verbindungen und Kontakte zu den genannten Organisationen oder deren Mitgliedern vorliegen, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt (BayVGH vom 12.10.2009 Az. 10 CS 09.817 - RdNr. 26 unter Verweis auf BVerwG vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114 [124 ff.]; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 10 BV 08.2411 - RdNr. 26).

    Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Falle des betroffenen Ausländers die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestandes erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 a. a. O., Leitsatz 5; BayVGH vom 12.10.2009 a. a. O., RdNr. 22).

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Dieses Ergebnis entspricht im Wesentlichen auch der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach es an einer Unterstützung im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG fehlt, wenn lediglich Verbindungen und Kontakte zu den genannten Organisationen oder deren Mitgliedern vorliegen, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt (BayVGH vom 12.10.2009 Az. 10 CS 09.817 - RdNr. 26 unter Verweis auf BVerwG vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114 [124 ff.]; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 10 BV 08.2411 - RdNr. 26).

    (3) Der Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG verlangt nicht den vollen Nachweis der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung, vielmehr begnügt sich die Vorschrift mit entsprechenden Indiztatsachen (BayVGH vom 12.10.2009 a. a. O., Leitsatz).

    Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Falle des betroffenen Ausländers die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestandes erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 a. a. O., Leitsatz 5; BayVGH vom 12.10.2009 a. a. O., RdNr. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen fehlender oder falscher Angaben bei einer

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Schließlich entfällt die Verwirklichung des Tatbestandes des § 54 Nr. 6 AufenthG auch nicht dadurch, dass der Kläger den Kontakt zu ... nunmehr eingeräumt hat (VGH BW vom 16.11.2007 Az. 11 S 695/07 - Leitsatz 1).

    Für die Frage, ob bei Falschangaben im Sicherheitsgespräch schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Ausweisung rechtfertigen, kommt es daher maßgeblich auf die konkrete Sicherheitsrelevanz der verheimlichten Tatsachen an (VGH BW vom 16.11.2007 Az. 11 S 695/07 - Leitsatz 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10

    Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Vielmehr ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus §§ 48 und 49 (insb. Abs. 2) AufenthG, dass das AufenthG eine generelle Pflicht des Ausländers, gegenüber der Ausländerbehörde Angaben zu machen, nicht kennt (so im Ergebnis auch VGH BW vom 28.9.2010 Az. 11 S 1978/10 - RdNr. 8).

    Auch fehlt es an der notwendigen einzelfallbezogenen Würdigung der vom Kläger ausgehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. dazu VGH BW vom 28.9.2010 Az. 11 S 1978/10 - RdNr. 7).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Den vom Bevollmächtigten des Klägers angeführten Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitsgrundsatz lässt sich durch eine restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "wesentlichen Punkte" (vgl. BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - juris RdNr. 45 unter Verweis auf VGH BW vom 18.11.2004 Az. 13 S 2394/04 - RdNr. 11), die Annahme entsprechender Ausnahmefälle sowie durch eine stets vorzunehmende ergänzende Verhältnismäßigkeitsprüfung (BVerfG vom 10.8.2007, InfAuslR 2007, 443) hinreichend Rechnung tragen.

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100 m. w. N.; BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717, NVwZ 2006, 227 [229]).

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt zur Auslegung des § 54 Nr. 5 AufenthG im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929 - RdNrn. 42 ff.) aus: "Im Einzelnen können zwei Formen der Unterstützung des Terrorismus durch eine Vereinigung unterschieden werden: Zum einen kann die Vereinigung sich selbst terroristisch betätigen, indem sie ihre (politischen) Ziele durch Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder durch Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verfolgt [...], zum anderen kann sie terroristische Aktivitäten anderer unterstützen.

    Vielmehr muss sich die befürchtete Gefahr gerade in der Person des betroffenen Ausländers realisieren." Im Urteil vom 22. Februar 2010 (Az. 19 B 09.929, RdNr. 96 f.) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus: "Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus [...].

  • VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts und Ausweisung wegen Verdachts

    Auszug aus VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876
    Die Kammer hat in mehreren Verfahren gegen (angebliche) Mitglieder dieser Gruppe ausgeführt, dass die bloße Tatsache, dass sich irakische Staatsangehörige - aus religiösen, gesellschaftlichen oder beruflichen Gründen heraus - in einer Stadt mehrfach treffen, ohne weitere Erkenntnisse nicht den Schluss zulässt, sie würden eine Gruppe oder Organisationen gründen, die das Ziel hat, terroristische Handlungen zu planen oder solche Handlungen durch andere zu unterstützen (vgl. VG Augsburg vom 6.10.2009 Au 1 K 09.44, S. 15 f. des UA sowie VG Augsburg vom 30.7.2009 Au 1 K 09.191, S. 13 ff. des UA und zuletzt VG Augsburg vom 18.1.2011 Au 1 K 10.121, S. 16 f. des UA).

    Insofern verweist die Kammer auf ihr Urteil vom 6. Oktober 2009 im Verfahren Au 1 K 09.44 (dort S. 13 ff. des UA).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 ZB 07.111

    Ausländerrecht: Ausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Eingriff in das

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 BV 08.2411

    Berufungsverfahren; Nachprüfungsumfang; Altfallregelung Ausländerrecht;

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich allerdings nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers (VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -).

    Ob eine Angabe "falsch" oder "unvollständig" ist, richtet sich allerdings nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers (VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, BeckRS 2012, 46867, m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 -, BeckRS 2009, 34200 Rn. 100; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 34. Edition, Stand: 01.07.2022, § 54 AufenthG Rn. 292).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2023 - 12 S 1936/22

    Reichweite des Belehrungserfordernisses in AufenthG 2004 § 54 Abs 2 Nr 8;

    Ob eine Angabe "falsch" oder "unvollständig" ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des Ausländers (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 34; Fleuß in: BeckOK AuslR, AufenthG, § 54 Rn. 292 ; zu § 54 Nr. 6 AufenthG a.F.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 -, juris Rn. 100; VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris Rn. 73).

    Denn die Annahme eines die Ausweisung rechtfertigenden spezial- oder generalpräventiven Ausweisungsinteresses setzt voraus, dass der falsche oder unvollständige Angaben machende Ausländer selbst Kenntnis vom wahren Sachverhalt hat und auch versteht, wie seine Angaben aufgefasst werden (zu § 54 Nr. 6 AufenthG a.F.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 -, juris Rn. 100; VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris Rn. 73).

  • VG Augsburg, 01.07.2021 - Au 1 K 21.970

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Klageverfahren gegen

    Gegen diesen Bescheid ließ der Kläger Klage erheben, welcher mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2011 (Au 1 K 10.1876) stattgegeben wurde.
  • VG Augsburg, 27.11.2020 - Au 1 K 20.1504

    Zur Gestaltung der Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer

    Gegen diesen Bescheid ließ der Kläger Klage erheben, welcher mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2011 (Au 1 K 10.1876) stattgegeben wurde.
  • VG Göttingen, 08.01.2013 - 3 A 168/11

    Rechtliche Ausgestaltung einer Ausweisung nach § 54 Nr. 5 a AufenthG wegen

    Darum muss der Ausländer persönlich und konkret eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen (Nds. OVG, Urteil vom 15.09.2009 - 11 LB 487/07 -, juris, Rn 38ff m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 -, juris, Rn 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009, aaO., Rn 26, 29ff; ebenso VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris, Rn 65f; VG Berlin, Urteil vom 12.05.2011 - 14 K 237.09 V -, juris, Rn 32).
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